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Datenschutzhinweise zur Chrome-Erweiterung „Parken – NÖ-Formular“

Stand: 25. Oktober 2026

Anbieter

ParkComplete

Inhaber: Jurica Romic, Wiesenweg 3, 50259 Pulheim, Deutschland

E-Mail: info@parkcomplete.com

Wofür die Erweiterung da ist

Die Erweiterung füllt im Browser einer freigeschalteten Person die KFZ-Halteranfrage des Landes Niederösterreich (Schritte 1 bis 3) aus. Sie nimmt dafür die Angaben eines Antrags, den diese Person in ihrem ParkComplete-Portal startet, und hält vor der Unterschrift an. Unterschreiben, prüfen und absenden macht die Person selbst.

Derzeit arbeitet die Erweiterung nur mit dem Testformular des Landes. Erfunden sind dabei Antragsteller, Vertretung, Ort, Beilagen und das Kennzeichen bis auf seine Bezirkskennung; diese sowie Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Verstoß und Aktenzeichen stammen aus dem Fall.

Sie arbeitet nur für Zugänge, die bei ParkComplete hinterlegt und für die Erweiterung freigeschaltet sind: jeden Auftrag bestätigt das Portal mit einer digitalen Signatur, die die Erweiterung vor dem Ausfüllen prüft.

Welche Daten sie verarbeitet

  • Aus dem Portal, je gestartetem Antrag: Aktenzeichen des Falls, Kennzeichen, Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, rechtliches Interesse und Art der Vertragsverletzung, Anmerkung, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer von Antragsteller und Vertretung sowie die Beilagen (z. B. Foto des Fahrzeugs, Vollmacht); eine Kennung Ihres Portalzugangs, für den das Portal den Auftrag bestätigt.
  • Aus dem Formular des Landes: den angezeigten Schritt, eine angezeigte Eingangsnummer und Fehlermeldungen des Formulars.

Wohin die Daten gehen

Die Erweiterung nimmt die Daten nur aus dem geöffneten ParkComplete-Portal und gibt sie nur in das Formular des Landes Niederösterreich ein, also dorthin, wohin Sie den Antrag stellen. Schon während des Ausfüllens übermittelt das Formular die Angaben an den Server des Landes, etwa bei jedem „Weiter“ und beim Hochladen der Beilagen; unterschrieben und abgeschickt wird der Antrag erst von Ihnen. Den Stand (Schritt, Eingangsnummer, Fehlermeldung) meldet die Erweiterung an die Portalseite zurück, die den Antrag gestartet hat. Solange noch keine Portalseite ihn bestätigt hat, etwa weil diese Seite geschlossen wurde, meldet sie ihn auch jeder Seite des ParkComplete-Portals, die Sie danach in diesem Browser öffnen, einschließlich einer Testkopie des Portals auf Ihrem eigenen Rechner (localhost:3160). Die Portalseite speichert ihn in Ihrem Portalzugang.

Die Erweiterung selbst schickt keine Daten an ParkComplete oder an andere und übermittelt nichts in Länder außerhalb der EU und des EWR. Sie nutzt keine Statistik- oder Werbedienste und verkauft keine Daten.

Speicherdauer

Die Angaben eines Antrags liegen nur während des Ausfüllens im Sitzungsspeicher des Browsers (chrome.storage.session, nicht auf der Festplatte). Sie werden gelöscht, sobald die Erweiterung an der Unterschrift übergibt oder der Lauf endet.

Nach der Übergabe liest die Erweiterung im Formular-Tab nur noch den angezeigten Schritt und nach dem Absenden die Eingangsnummer. Vom Lauf bleiben im Sitzungsspeicher nur sein Stand (Schritt, Eingangsnummer, Fehlermeldung), bis die Portalseite ihn bestätigt hat, und sein Aktenzeichen, bis der nächste Lauf beginnt oder das Formular-Tab geschlossen ist – längstens so lange, bis Sie den Browser schließen.

Passwörter, auch für ID Austria, sieht, speichert und tippt die Erweiterung nie.

Verantwortlicher

Für die Fall- und Antragsdaten und die Kennung Ihres Portalzugangs ist das Unternehmen verantwortlich, für das Sie im ParkComplete-Portal arbeiten, zum Beispiel Ihr Inkassobüro. ParkComplete verarbeitet sie in dessen Auftrag (Art. 28 DSGVO). Die Rechtsgrundlage und weitere Angaben zur Verarbeitung nennt Ihnen der Verantwortliche, etwa in seiner Datenschutzerklärung.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit (Art. 15 bis 21 DSGVO). Ihre Rechte machen Sie beim Verantwortlichen oder unter info@parkcomplete.com geltend. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.